Die eidgenössischen Diplome belegen die gute Qualität meiner Ausbildung. Die Zertifizierungen sind die
Voraussetzung dafür, dass sich Ihre Krankenkasse an den Kosten der Behandlung beteiligt. Und mit der
Mitgliedschaft im Berufsverband ist man "auf dem Laufenden" und erhält stets alle wichtigen
Informationen.
Diplome:
* Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom HFP
Traditionelle europäische Naturheilkunde TEN
www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home.html
* Komplementärtherapeut mit eidgenössischem Diplom HFP
Craniosacraltherapie
Atemtherapie
www.oda-kt.ch Im Ergänzungsmedizinischen Register EMR sind die Therapeutinnen und Therapeuten zusammen mit
den Behandlungsmethoden, welche sie praktizieren, aufgeführt. Die Krankenkassen beteiligen sich an
den Kosten der dort registrierten Therapeutinnen und Therapeuten.
* ZSR V075261
www.zahlstellenregister.ch/de/kurzversion
Santésuisse ist der Verband der in der Schweiz tätigen Krankenkassen. Er vergibt die Zentralstellennummer
ZSR. Diese Nummer brauchen die Therapeutinnen und Therapeuten, damit sich die
Krankenkassen an den Behandlungskosten beteiligen können.
* Naturärzteverband Schweiz NVS
Der Naturärzteverband Schweiz NVS ist der Berufsverband der Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker.
Nun ein paar Informationen zu den eidgenössischen Diplomen:
Die Voraussetzung für den Erhalt dieser Diplome ist das bestehen der "Höheren Fachprüfung HFP". Höhere Fachprüfungen qualifizieren Berufsleute als Expertinnen und Experten in ihrem Berufsfeld. Die höhere Berufsbildung bildet zusammen mit den Universitäten und Fachhochschulen die Tertiärstufe des schweizerischen Bildungssystems.
Soche Prüfungen werden unter der Aufsicht des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI durchgeführt. Das SBFI gehört zum eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Berufs- oder Branchenverbände sorgen als Prüfungsträger dafür, dass die Abschlüsse der eidgenössischen Prüfungen einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis und zum Arbeitsmarkt haben. Eine Prüfungsordnung regelt die Zulassungsbedingungen für die einzelnen Prüfungen, das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, das Qualifikationsverfahren sowie den entsprechenden gesetzlich geschützten Titel. Die Prüfungsträger reichen dem SBFI die Prüfungsordnungen zur Genehmigung ein.
Die höhere Berufsbildung - sie wird mit der "Höheren Fachprüfung HFP" abgeschlossen - baut auf der beruflichen Erfahrung auf. Sie kombiniert Unterricht und Berufspraxis miteinander und stellt so das duale System der Berufsbildung auch auf der Tertiärstufe sicher. Die Ausbildung ist kompetenz- und arbeitsmarktorientiert. Gefördert werden das anwendungsbezogene Lernen, die rasche Umsetzung neuer Fachkenntnisse und ein hoher Innovationsrhythmus.
Das SBFI
- genehmigt die einzelnen Prüfungsordnungen. Die Abschlüsse erhalten die eidgenössische Anerkennung und die Titel sind in den Landesprachen geschützt.
- berät die Prüfungsträger und Organisationen der Arbeitswelt OdA beim Entwickeln und Revidieren der einzelnen Prüfungsordnungen.
- stellt Unterlagen und Leitfäden für die Entwicklung von Qualifikationsprofilen zur Verfügung.
- überwacht, ob die Prüfungen gemäss der Prüfungsordnung verlaufen. Bei Streitigkeiten über den Ausgang einer Prüfung oder die Zulassung zu einer Prüfung ist das SBFI die erste Rekursinstanz. Zweite und letzte Rekursinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht.
Möchten Sie wissen, für welche Berufe es eine "Höhere Fachprüfung HFP" gibt?
Auf der Internetseite:
http://www.bvz.admin.ch/bvz/hbb/index.html?lang=de
können Sie auf die Rubrik "Berufs- und Höhere Fachprüfungen" klicken. Und sie erhalten die Liste der etwa 170 Berufe. Vielleicht ist Ihr Beruf auch dabei.